Das Arbeitsrecht ist ein umfangreicher Rechtsbereich des Zivilrechts und begründet eine Vielzahl von Rechten und Ansprüchen.
Man unterscheidet beim Arbeitsrecht zum einen das kollektive Arbeitsrecht und zum anderen das individuelle Arbeitsrecht. Das kollektive Arbeitsrecht bezieht sich auf die Rechtsbeziehungen zwischen Gewerkschaften und Betriebsrat einerseits sowieso zwischen Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern andererseits. Das Individualarbeitsrecht beschäftigt sich hingegen mit den Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Rechtsgrundlagen im Arbeitsrecht stellen vorallem Gesetze, Tarifverträge, Einzelarbeitsverträge sowieso Betriebsvereinbarungen dar. Insb. in den §§ 611 ff. BGB, BUrlG, TzBfG, ArbSchG, BetrVG, TVG und in dem KSchG ist das Arbeitsrecht gesetzlich geregelt.
Grundlage jedes Arbeitsverhältnis stellt jedoch der Arbeitsvertrag dar, der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer formfrei und somit auch mündlich geschlossen werden kann. Jedoch wird die Schriftform aufgrund von Beweisgründen empfohlen.
Aus dem Arbeitsvertrag ergeben sich unterschiedliche Rechte und Pflichten sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Lohnzahlungs-, Beschäftigungs- und Fürsorgepflichten entstehen aufgrund dessen für den Arbeitsgeber. Aus § 242 BGB ergibt sich für den Arbeitnehmer eine Arbeits- und Treuepflicht.
Aufgrund der besonderen Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber genießt dieser im Arbeitsrecht einen besonderen Schutz. Weitere Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer sind ebenfalls gesetzlich geregelt.
Ein Gegenstand, der im Arbeitsrecht häufig für Auseinandersetzungen sorgt, ist die Kündigung. Dabei wird zwischen der ordentlichen und außerordentlichen Unterschieden. Auch für diese Situation sieht das Gesetz im Kündigungsschutzgesetz Regelungen und Ansprüche für den Arbeitnehmer vor.
Streitgegenstände im Arbeitsrecht sind häufig folgende Schwerpunkte:
- Kündigung/ Kündigungsschutz
- Krankheit
- Urlaubsanspruch
- Abfindung
- Betriebsrat
- Lohnstreitigkeiten
- Aushebungsvertrag
- Datenschutz
Die folgenden Seiten sollen Ihnen eine umfangreiche Grundlagendarstellung und Hilfestellung im Arbeitsrecht bieten.