Ein Arbeitnehmer steht in einem, durch einen Arbeitsvertrag begründeten, Dienstverhältnis.
Arbeitnehmer können nur natürliche Personen sein.
Der Arbeitnehmer schuldet dem Arbeitgeber die vereinbarte Arbeitskraft. Er schuldet ihm aber keinen konkreten Erfolg, sondern die vereinbarte Arbeitszeit in dem vereinbarten Aufgabenbereich. Der konkrete Inhalt der geschuldeten Arbeitsleistung ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag.
Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Zahlung einer Vergütung für seine Tätigkeit. Weiterhin hat er auch einen Anspruch darauf, beschäftigt zu werden.