Arbeitsvertrag

Bei einem Arbeitsvertrag handelt es sich um einen gegenseitigen Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, durch den wechselseitige Pflichten und Rechte der Parteien begründet werden. 

Grundsätzlich gilt für den Abschluss eines Arbeitsvertrages das Grundprinzip der Vertragsfreiheit. Somit steht es jedem frei, mit wem er einen Arbeitsvertrag schließt und welchen konkreten Inhalt der Vertrag hat. Der Vertrag muss aber alle notwendigen Mindestinhalte, wie die Art der Arbeitsleistung und der Beginn der Arbeit enthalten. 

Der Arbeitsvertrag ist grundsätzlich formfrei und kann somit auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten begründet werden.  Allerdings ist der Arbeitgeber nach dem Nachweisgesetz (NachwG) dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine unterschriebene Niederschrift über die Arbeitsbedingungen auszuhändigen. Dies hat er innerhalb von einem Monat ab Beginn der Arbeit auszustellen. 

Der Arbeitnehmer wird durch den Arbeitsvertrag dazu verpflichtet, seine Arbeitsleistung zu erbringen. Diese hat der Arbeitnehmer grundsätzlich persönlich zu erbringen.

Der Arbeitgeber wird durch den Arbeitsvertrag dazu verpflichtet, die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zu vergüten. 

Diese beiden Hauptverpflichtungen stehen in wechselseitiger Beziehung zueinander. Das bedeutet, nur bei Erbringung der eigenen Leistungen kann die Leistung der anderen Partei verlangt werden.

Darüber hinaus können beide Parteien auch Nebenverpflichtungen, wie gegenseitige Rücksichtnahmepflichten treffen. 

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